Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hauck-IT, Stand 01.02.2014

Firmendaten:

Hauck-IT, Service für Computer & Telekommunikation, Postfach 100542, 67405 Neustadt
Inhaber: Jürgen Hauck, USt-IdNr.: DE281197434
Zuständige Aufsichtsbehörde: Gewerbeaufsichtsamt Neustadt an der Weinstraße

§ 1 Anwendungsbereich

Wir bieten unsere Leistungen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen an. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige und einbezogene Fassung. Diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an und wir widersprechen solchen ausdrücklich, es sei denn wir hätten diesen vorher ausdrücklich zugestimmt.
Soweit sich diese Geschäftsbeziehungen auf Unternehmen beziehen, gilt dies nur gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Gesellschaften des öffentlichen Rechts, sowie öffentlich rechtlichem Sondervermögen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Vertragspartner

Ihr Vertragspartner ist die Firma Hauck-IT, Service für Computer & Telekommunikation

§ 3 Vertragsschluss

Die im Internet und in sonstigen Verkaufsbroschüren dargestellten Produkte und Leistungen stellen kein uns bindendes Angebot dar. Sie sind eine Aufforderung an Sie, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Ihre Bestellung ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Wir übersenden Ihnen daraufhin eine Benachrichtigung über den Eingang der Produktbestellung. Diese Benachrichtigung stellt jedoch noch keine Vertragsannahme durch uns dar.

Die Annahme Ihrer Produktbestellung erfolgt vielmehr durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung in Textform (E-Post oder Telefax genügt). Die Auftragsbestätigung kann mit dem Bestätigungsschreiben über die Annahme der Bestellung verbunden werden. Die Auftragsbestätigung geht Ihnen spätestens 2 Wochen nach Eingang Ihrer Produktbestellung zu. Erst mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Für die Bestellung von Hard- und Software gilt, dass sich die Beschaffenheit und der Leistungsumfang, sowie die freigegebene Einsatzumgebung sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist, ergeben. Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert, sofern eine solche vom Hersteller ausgereicht wurde. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden nach unserer Wahl elektronisch zur Verfügunggestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist. Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unsere Unterstützungsleistungen auf Verlangen des Kunden werden nach Aufwand vergütet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Geschäftsstelle 67434 Neustadt, zzgl. Verpackungs- und Versandkosten, sowie eventueller Installations- und Schulungskosten und bei Leistungen vor Ort zuzüglich An- und Abfahrtskosten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu unseren bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen berechnet. Wir können monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentieren wir die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermitteln diese Dokumentation in unserer Rechnung. Abgerechnet wird halbstundenweise. Die Verpackungs- und Versandkosten sind abhängig von Ihrer Bestellung und variieren je nach Versandziel.

Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig, sofern wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sollten vor Rechnungsbegleichung Währungswechsel stattfinden, so gelten vorrangig die gesetzlichen Vorgaben. Gibt es dieselben nicht, so hat die Rechnungsbegleichung auf der Basis des zum Lieferzeitpunkt aktuellen Preises pro 1oz Feinsilber 999/1000 als neuer Berechnungsgrundlage zu erfolgen.
Zur Absicherung des Bonitätsrisikos behalten wir uns vor, Lieferungen per Nachnahme vorzunehmen. Ihnen eventuell zustehende Rückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte bleiben hiervon unberührt. Bei Lieferung auf Rechnung geraten Sie sieben Tage nach Erhalt der mangelfreien Ware und Zugang der Rechnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln, die die Folgen des Zahlungsverzugs betreffen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Ware in unserer Geschäftsstelle gegen Barzahlung abzuholen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen zu, wenn Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln, steht Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist.

§ 5 Lieferbeschränkungen, Lieferänderungen

Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen gegenüber den Beschreibungen im Internet oder in sonstigen Veröffentlichungen zu ändern, wenn dies unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben für den Kunden zumutbar ist. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung mit Ihnen, werden bei uns bestellte Waren nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert. Sollte wider Erwarten ein von Ihnen bestelltes Produkt, ungeachtet des von uns abgeschlossenen Deckungsgeschäfts, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden können, behalten wir uns vor, Ihnen ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt anzubieten oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden Sie hierüber unverzüglich unterrichten und Ihnen im Falle des Rücktritts bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

Zu Teillieferungen sind wir nur dann befugt. wenn wir dies mit Ihnen vereinbart haben oder Ihnen dies zumutbar ist. Die durch die Teillieferung anfallenden zusätzlichen Kosten sind nur dann von Ihnen zu übernehmen, wenn Sie die Teillieferung gewünscht haben. Andernfalls übernehmen wir diese Kosten.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung, werden von uns nicht zurückgenommen, ausgenommen davon sind Euro-Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

§ 6 Lieferfristen

Verbindliche Lieferfristen müssen ausdrücklich mit uns vereinbart werden. Solange Sie uns die für die Ausführungen des Auftrags notwendigen Angaben und Unterlagen noch nicht übergeben haben und eine gegebenenfalls vereinbarte Anzahlung oder Vorauszahlung noch nicht geleistet haben, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Insbesondere ist – soweit zur Auftragserfüllung erforderlich – der Kunde verpflichtet, uns zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für unsere Unterstützung zur Verfügung steht.

Machen höhere Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik oder Aussperrung oder machen andere, von uns nicht zu vertretende Umstände, wie gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) uns die Lieferung unmöglich, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Wir werden Sie dann umgehend informieren. Im Falle unseres Verzuges gilt die Haftungsbegrenzung gemäß § 9. Unberührt bleibt Ihr Recht bei Verzug unsererseits vom Vertrag zurückzutreten. Wir behalten uns vor, vorbehaltlich einer anderen Absprache, den Versandweg und die Versandart frei zu wählen.

§ 7 Gefahrübergang

Sofern Sie Verbraucher sind, geht die Gefahr auf Sie über, wenn Sie den Besitz der Sache erlangen oder sich in Annahmeverzug befinden. Sofern Sie Unternehmer sind (s.o. § 1 Nr. 3 AGB; § 14 BGB) erfolgt der Gefahrübergang mit der Übergabe der Waren an das Transportunternehmen. Damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf Sie über. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 8 Gewährleistung

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Gegenüber Unternehmern (§ 1 Nr. 3 AGB; § 14 BGB) beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr. Die gesetzlichen Regeln gelten jedoch auch hier bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Berechnung der Verjährungsfristen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Gebrauchtteile gilt eine eingeschränkte Verjährungsfrist von maximal 1 Jahr.

Daneben stehen Ihnen eventuell längere Herstellergarantien gegen die Hersteller zu. Deren Umfang können Sie in den entsprechenden Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers entnehmen.
Sofern Sie Verbraucher sind, können Sie im Falle eines Mangels einer gelieferten Sache von uns gemäß § 439 BGB nach Ihrer Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Sind Sie Unternehmer (§ 1 Nr. 3 AGB; § 14 BGB) obliegt es uns, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. Wir können die von Ihnen im Rahmen des § 439 BGB als Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn Sie für uns unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die verbleibende Art der Nacherfüllung für Sie ohne erhebliche Nachteile bleibt. Ihr Nacherfüllungsanspruch ist dann auf die verbleibende Art der Nacherfüllung beschränkt. Unser Recht, auch diese Art der Nacherfüllung bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

Sofern im Rahmen der Nacherfüllung ein vertragsgemäßer Zustand nicht erreicht wird, können Sie nach Ihrer Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Gegenüber Unternehmern (§1 Nr.3 AGB; §14 BGB) gilt die Nacherfüllung erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben ebenfalls unberührt. Es gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Der Umfang unserer Haftung bestimmt sich nach § 9 AGB.

Sofern wir in Verzug sind, haben Sie auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern Sie Unternehmer (§ 1 Nr. 3 AGB; § 14 BGB) sind, sind Sie verpflichtet uns sofort, spätestens jedoch zwei Tage nach Empfang der Ware, offensichtliche Mangel schriftlich (per E-Post) anzuzeigen. Andernfalls sind alle darauf beruhenden Mängelansprüche ausgeschlossen, es sei denn wir handeln arglistig. Die Frist ist gewahrt, wenn die Mitteilung rechtzeitig abgesandt ist. Ergänzend gilt § 377 HGB. Auch Verbraucher bitten wir, offensichtliche Mängel uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings hier keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Ansprüche und Rechte.

Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Mangel nicht auf unsachgemäße Verwendung, Änderung oder Reparatur oder eine Überbeanspruchung zurückzuführen ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so haben Sie den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Zuvor obliegt es uns, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe nicht mit Sachmängeln behaftet war.

§ 9 Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unsere Haftung auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie beruht. Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung unsererseits auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haften wir nur beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schaden. Gegenüber Unternehmern (§ 1 Nr. 3AGB; § 14 BGB) haften wir zudem für die leichtfahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Vorstehende Beschränkung (§ 9 Ziff. 2 ABG) gilt jedoch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Unberührt bleibt auch die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
Für Datenverlust haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder infolge des Datenverlustes ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten.

§ 10 Software, Literatur

Für Software oder Literatur gelten über diese Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz-, Urheber- und sonstigen Bedingungen des Herstellers / Urhebers. Mit der Ingebrauchnahme erkennen Sie deren Geltung an. Jegliche Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit Ihnen betreffen, nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie dem Teledienstdatenschutzgesetz zu verwenden. Die für die Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages erforderlichen Daten werden von uns gespeichert und im Rahmen der Vertragsabwicklung gegebenenfalls an mit uns verbundene Unternehmen und Vertragspartner weitergegeben.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sofern Sie die Vorbehaltsware verarbeiten oder umbilden zu einer neuen beweglichen Sache, so nehmen Sie dies für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit einem anderen, uns nicht gehörenden Gegenstand verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware oder bei Beschädigungen derselben haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Unternehmern (s.o. § 1 Nr. 3 AGB; § 14 BGB) räumen wir das Recht ein, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Falle treten Sie uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen Sie, die Forderung einzuziehen, behalten uns allerdings vor, dies im Falle Ihres Zahlungsverzuges selbst zu tun. Verbraucher sind nicht berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern.

§ 13 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, oder sofern Sie innerhalb der europäischen Union keinen Gerichtsort haben, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, Neustadt an der Weinstraße vereinbart. Wir behalten uns jedoch auch das Recht vor, Sie an ihrem Sitz zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Regelungen handelt, ist im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der europäischen Union auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar. Die Anwendbarkeit des U.N.- Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.